CDU Kreisverband Hannover-Land

02.12 2019

Beschluss des CDU-Kreisvorstandes Hannover-Land vom 2. Dezember 2019

Symbolbild Windkraft

Der CDU-Kreisvorstand Hannover-Land hat auf seiner Sitzung am 2. Dezember 2019 folgenden Beschluss gefasst:

Die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vertretene Forderung nach einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen von mindestens 1.000 Metern zur Wohnbebauung wird nachdrücklich unterstützt (Splittersiedlungen ausgenommen). Kommunen, die weniger als 1.000 Meter zur Wohnbebauung haben möchten, ist eine Opt-Out Regelung zu gewähren.

Begründung

Die Umstellung der deutschen Energieversorgung vor allem auf Erneuerbare Energien wird nur gelingen, wenn auch die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger dafür vorhanden ist. Energie aus Wind und Sonne sollte vor allem dort gewonnen werden, wo der Wind möglichst intensiv weht oder die Sonne lang genug scheint. Das gilt zumindest so lange, wie es nicht gelingt eine ausreichende Speicherung des so erzeugten Stroms zu erreichen.

Allerdings wird Deutschland seine Klimaschutzziele nur erreichen können, wenn wir die erneuerbaren Energien und damit auch die Windkraft weiter ausbauen. In Deutschland hat sich zudem ein wichtiger Wirtschaftssektor für den Bau von Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbaren Energien entwickelt. Viele Mitarbeiter – wie bei Enercon – haben hier eine Beschäftigung gefunden und Deutschland technologisch an die Weltspitze gebracht.

Der Sättigungsgrad an Windkraftanlagen in Deutschland ist aber an vielen Stellen erreicht. Wo die Menge der Windkraftanlagen sich zu einer optischen Umweltbeeinträchtigung entwickeln und von den dort lebenden Menschen nicht mehr akzeptiert werden, sind die Grenzen des Windturmwachstums erreicht. Deswegen soll grundsätzlich der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung auf 1.000 Meter festgelegt werden.

Die örtliche Situation kann allerdings sehr unterschiedlich sein und auch die Einstellung der Menschen gegenüber der Windkraft kann sich örtlich stark unterscheiden. Deswegen soll die Möglichkeit für unsere Kommunen eröffnet werden, von diesen grundsätzlichen 1.000 Metern im Rahmen einer Opt-Out Regelung abzuweichen.

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